6 U 45/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-23, 6 U 45/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 45/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-23
Aktenzeichen: 6 U 45/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0523.6U45.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 13.12.2000 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 506/00 - abgeändert.
Die Antragsgegnerin hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzu- setzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
- die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin - zu unterlassen,
sich über die Redaktion der WirtschaftsWoche und ihren Chefredakteur, Herrn S. B., wie in dem nachfolgend wiedergegebenen Bericht zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder einen solchen Bericht zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen:
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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