6 U 25/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-18, 6 U 25/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 25/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-18
Aktenzeichen: 6 U 25/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0518.6U25.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 23.12.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1029/98 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 150.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in der selben Höhe leisten.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 1.100.000,00 DM festgesetzt.
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