5 U 56/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-25, 5 U 56/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 56/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-25
Aktenzeichen: 5 U 56/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0425.5U56.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussbe-rufung des Klägers wird das am 28. Februar 2000 ver-kündete Urteil der 11. Zi-vil-kammer des Landgerichts Aachen - 11 O 246/98 - unter Zurückweisung der wei-tergehenden Rechts-mittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 16.556,80 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3. März 1998 abzüglich am 5. Mai 1998 gezahlter 2.500,- DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 17% und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 83% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 16% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 84% aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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