20 U 24/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-09, 20 U 24/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 24/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-09
Aktenzeichen: 20 U 24/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0209.20U24.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 7. Dezember 1999 - 11 O 90/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streitverkündeten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 1.350.000,00 DM abzuwenden, sofern die Klägerin vor Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann ihr obliegende Sicherheitsleistungen auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse leisten.
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