Oberlandesgericht Köln, 2001-01-19, 6 U 78/00

6 U 78/00Supreme CourtJan 19, 2001

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 78/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-19

Aktenzeichen: 6 U 78/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0119.6U78.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin gegen das am 11.01.2000 verkündete Teil-Urteil sowie das am 25.01.2000 ver- kündete Schluss-Urteil der 1. Kammer für Handels- sachen des Landgerichts Aachen - 41 O 147/99 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet. Der Klägerin wird nachgelassen, diese Sicherheit in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbst- schuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 150.000,00 DM festgesetzt.

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