14 WF 148/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-04, 14 WF 148/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 148/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-04
Aktenzeichen: 14 WF 148/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0104.14WF148.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Soweit durch den angefochtenen Beschluss Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage auf Herabsetzung des Trennungsunterhalts auf monatlich 1.400 DM ab dem 1. Juni 2000 verweigert worden ist, wird die hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen.
Im übrigen wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist durch das Familiengericht insoweit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.
Die Beschwerdegebühr wird um die Hälfte ermäßigt.
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