6 U 99/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 6 U 99/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 99/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 6 U 99/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.6U99.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.4.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 1 O 481/99 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 9.700 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 30.000 DM festgesetzt.
5.) Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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