11 U 84/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-22, 11 U 84/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 84/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-22
Aktenzeichen: 11 U 84/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1122.11U84.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 07.04.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 283/99 - wird zurückgewiesen.
Das vorbezeichnete Urteil wird wegen der in zweiter Instanz erklärten teilweisen Klagerücknahme zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.01.2000 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 4 % und dem Beklagten zu 96 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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