2 W 189/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-16, 2 W 189/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 W 189/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-16
Aktenzeichen: 2 W 189/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1016.2W189.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 21. Juli 2000 wird der Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Juli 2000 - 19 T 65/00 - aufgehoben. Die Sache wird unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts Köln vom 16. Mai 2000 zur Entscheidung über die Erinnerung des Schuldners vom 12. Mai 2000 gegen den Beschluß des Rechtspflegers vom 5. Mai 2000 - 71 IK 4/99 - an den Rechtspfleger beim Amtsgericht Köln zurückgegeben.
Die im Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem Landgericht Köln - 19 T 65/00 - und im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln - 2 W 189/00 - angefallenen Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Entscheidung über die übrigen im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten wird dem Amtsgericht Köln übertragen.
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