12 U 108/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-01, 12 U 108/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 108/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-01
Aktenzeichen: 12 U 108/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0301.12U108.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.03.1999 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln ( AZ.: 85 O 182/98 ) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 490.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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