6 U 44/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-14, 6 U 44/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 44/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-14
Aktenzeichen: 6 U 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0114.6U44.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Köln vom 28.01.1999 - Az.: 31 O 595/98 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von DM 180.000 abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien können die Si-cherheiten auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Bank oder Sparkasse erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin beträgt DM 5.000.000,--.
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