11 U 175/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-14, 11 U 175/98
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 175/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-14
Aktenzeichen: 11 U 175/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0114.11U175.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des Senatsurteils vom 10.11.1999 wird auf Antrag der Beklagten wie folgt berichtigt:
Die Formulierung des Absatzes 2 (Seite 2 f.), die derzeit wie folgt lautet:
"Die DSG stellte am 23.10.1995 Konkursantrag. Die Beklagte, an der der Kläger und der Zeuge B. nicht beteiligt, bei der sie aber beschäftigt sind, wurde noch 1995 als Auffanggesellschaft für die DSG gegründet. Sie betreibt die Geschäfte der DSG fort und benutzt die Immobilie L. Straße 34 in T. seit 01.12.1995 für ihren Geschäftsbetrieb.",
wird durch folgende Formulierung ersetzt:
"Die DSG stellte am 23.10.1995 Konkursantrag. Die Beklagte, an der der Kläger und der Zeuge B. nicht beteiligt, bei der sie aber beschäftigt sind, wurde noch 1995 ge-gründet. Sie betreibt die Geschäfte der DSG fort und benutzt die Immobilie L. Straße 34 in T. seit 01.12.1995 für ihren Geschäftsbetrieb."
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