5 U 37/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-22, 5 U 37/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 37/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-22
Aktenzeichen: 5 U 37/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0922.5U37.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 20.1.1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -25 O 109/97- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,-DM sowie 3.961,20 DM nebst 4 % Zinsen von 3.961,20 DM für den Zeitraum vom 14.3.1997 bis zum 31.7.1997 und 9,1 % Zinsen von 3.961,20 DM seit dem 1.8.1997 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits erster Instanz tragen die Klägerin 37 % und der Beklagte 63 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 69 % und der Beklagte 31 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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