17 U 108/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-11, 17 U 108/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-08-11, 17 U 108/98
17 U 108/98Supreme CourtAug 11, 1999
Regest
1. Der Streithelfer, der in erster Instanz auf die Streitverkündung des Klägers diesem beigetreten ist, nimmt diesen Beitrit konkludent zurück, wenn er in der Berufungsinstanz nunmehr dem in erster Instanz obsiegenden Beklagten als Nebenintervenient beitritt. 2. Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO besteht auf Seiten des beitretenden Nebenintervenienten nicht darin, daß die unterstützte Partei voraussichtlich obsiegen wird und dem Streithelfer deshalb die Kosten gemäß § 101 Abs. 1 ZPO erstattet werden.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 17 U 108/98 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-11
Aktenzeichen: 17 U 108/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0811.17U108.98.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 66 I, 71 I
Leitsätze
-
Der Streithelfer, der in erster Instanz auf die Streitverkündung des Klägers diesem beigetreten ist, nimmt diesen Beitrit konkludent zurück, wenn er in der Berufungsinstanz nunmehr dem in erster Instanz obsiegenden Beklagten als Nebenintervenient beitritt.
-
Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO besteht auf Seiten des beitretenden Nebenintervenienten nicht darin, daß die unterstützte Partei voraussichtlich obsiegen wird und dem Streithelfer deshalb die Kosten gemäß § 101 Abs. 1 ZPO erstattet werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.10.1998 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts K. - 89 O 81/98 - wird hinsichtlich der Klageanträge zu 1) (Hauptantrag) und zu 3) zurückgewiesen.
Der Beitritt der Streithelfer in der Berufungsinstanz auf seiten der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Streithelfer beider Instanzen tragen diese selbst. Im übrigen bleibt die Kosten-entscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.