Oberlandesgericht Köln, 1998-11-13, 6 U 77/98

6 U 77/98Supreme CourtNov 13, 1998

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-13

Aktenzeichen: 6 U 77/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U77.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.3.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln vom 27.3.1998 - 81 O 154/97 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der nachfolgend auszugsweise verkleinert wiedergegebenen Zeitungsbeilage "R.-Center Aktuell" wie aus jener Wiedergabe ersichtlich zu werben:

2.) Die Kosten Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.