16 WX 132/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-21, 16 WX 132/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-21, 16 WX 132/98
16 WX 132/98Supreme CourtSep 21, 1998
Regest
Auch nach folgenloser Beendigung einer Überwachungsmaßnahme besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung. Im Rahmen der insoweit erforderlichen Akteneinsicht sind das Geheimhaltungsbedürfnis der Behörde und das Grundrecht des Betroffenen auf rechtliches Gehör gegeneinander abzuwägen. Nur Informationen, deren Bekanntgabe der Bundesrepublik erhebliche außen- oder sicherheitspolitische Nachteile bringen würde, dürfen dem Betroffenen vorenthalten werden. Inwieweit dies der Fall ist, entscheidet das angerufene Gericht.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 132/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-21
Aktenzeichen: 16 WX 132/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0921.16WX132.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AWG §§ 39 ff.
Leitsätze
Auch nach folgenloser Beendigung einer Überwachungsmaßnahme besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung. Im Rahmen der insoweit erforderlichen Akteneinsicht sind das Geheimhaltungsbedürfnis der Behörde und das Grundrecht des Betroffenen auf rechtliches Gehör gegeneinander abzuwägen. Nur Informationen, deren Bekanntgabe der Bundesrepublik erhebliche außen- oder sicherheitspolitische Nachteile bringen würde, dürfen dem Betroffenen vorenthalten werden. Inwieweit dies der Fall ist, entscheidet das angerufene Gericht.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.