6 U 82/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-04, 6 U 82/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-04
Aktenzeichen: 6 U 82/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0904.6U82.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 20. Dezember 1995 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln
- 6 U 82/96 - wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen 18 % die Klägerin zu 1) und 82 % die Klägerin zu 2).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Zwangsvollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten, wobei die von der Klägerin zu 1) zu erbringende Sicherheitsleistung 3.600,- DM und die von der Klägerin zu 2) zu erbringende Sicherheitsleistung 16.100,- DM beträgt.
Beide Parteien können die Sicherheiten auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts leisten.
Die Beschwer der Klägerin zu 1) wird auf 37.884,00 DM, die der Klägerin zu 2) auf 177.338,00 DM festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.