20 U 189/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-14, 20 U 189/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 189/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-14
Aktenzeichen: 20 U 189/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0814.20U189.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weiterggehenden Rechtsmittels das am 5. November 1997 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts K. - 4 O 547/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger zu zahlen:
- 39.004.80 DM nebst 4% Zinsen seit dem 24. Januar 1996 und
- weitere 145.500.- DM nebst 4% Zinsen seit dem 24. Januar 1996 Zug um Zug gegen Rückübertragung der 3,5% E. & Partner V.verwaltungs AG 01.12.2000 Wandelanleihe - erworben gemäß Zeichnungsschein vom 14.11.1995 zum Kurs von 97%, Nennwert 150.000.- DM -.
Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, der Kläger in Höhe von 32.ooo.- DM, die Beklagte in Höhe von 225.000.- DM, abwenden. Die Beklagte kann die Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland niedergelassenen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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