4 U 11/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-11, 4 U 11/98
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 U 11/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-11
Aktenzeichen: 4 U 11/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0811.4U11.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15. Januar 1998 verkündete Teilurteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (86 0. 49/97) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "G + L" für die Jahre 1993, 1994 und 1995 und für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschtand - mit Ausnahme des Postleitzahlengebietes 6 - aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "B" einen Buchauszug zu erteilen .
Mit dem weitergehenden Antrag zu 1) wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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