Oberlandesgericht Köln, 1998-07-15, 17 W 248/98

17 W 248/98Supreme CourtJul 15, 1998

Regest

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der im Verfahren nach § 19 BRAGO vom Anwalt aus eigenen Mitteln verauslagte Gerichtskostenvorschüsse nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden können.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 17 W 248/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-07-15

Aktenzeichen: 17 W 248/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0715.17W248.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BRAGO § 19

Leitsätze

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der im Verfahren nach § 19 BRAGO vom Anwalt aus eigenen Mitteln verauslagte Gerichtskostenvorschüsse nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden können.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

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