1 U 20/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-25, 1 U 20/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-25, 1 U 20/98
1 U 20/98Supreme CourtJun 25, 1998
Regest
Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 20/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-25
Aktenzeichen: 1 U 20/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0625.1U20.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: BGB § 249
Leitsätze
Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über den vom Landgericht mit Urteil vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - zuerkannten Betrag hinaus weitere 6.528,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1997 an den Kläger zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.