26 U 3/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-10, 26 U 3/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-10, 26 U 3/98
26 U 3/98Supreme CourtJun 10, 1998
Regest
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt dem Schuldner eine Einrede, die zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt. Es gibt dem Schuldner zudem ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, das sich im Konkurs als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 I Ziff. 4 mit dem recht der Selbstverwertung darstellt. Der in AGB geregelte erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nicht deshalb unwirksam, weil eine Freigaberegelung für den Fall der Übersicherung fehlt.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 26 U 3/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-10
Aktenzeichen: 26 U 3/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0610.26U3.98.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: HGB §§ 343, 371; KO § 49
Leitsätze
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt dem Schuldner eine Einrede, die zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt. Es gibt dem Schuldner zudem ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, das sich im Konkurs als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 I Ziff. 4 mit dem recht der Selbstverwertung darstellt.
Der in AGB geregelte erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nicht deshalb unwirksam, weil eine Freigaberegelung für den Fall der Übersicherung fehlt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Dezember 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 13 0 345/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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