Oberlandesgericht Köln, 1998-05-07, 1 U 96/97

1 U 96/97Supreme CourtMay 7, 1998

Regest

1. Parteivorbringen ist immer dann erheblich und darf nicht als "unsubstantiiert" zurückgewiesen werden, wenn es die einrede oder anspruchsbegründende Norm ausfüllt. 2. Von einem prozessual unzulässigen Vorbringen "ins Blaue hinein" darf nur dann ausgegangen werden, wenn nach dem Akteninhalt feststeht, daß die Partei lediglich als Tatsachenbehauptungen verbrämte Vermutungen äußert.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 1 U 96/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-05-07

Aktenzeichen: 1 U 96/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0507.1U96.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 139, 282, 286

Leitsätze

  1. Parteivorbringen ist immer dann erheblich und darf nicht als "unsubstantiiert" zurückgewiesen werden, wenn es die einrede oder anspruchsbegründende Norm ausfüllt.

  2. Von einem prozessual unzulässigen Vorbringen "ins Blaue hinein" darf nur dann ausgegangen werden, wenn nach dem Akteninhalt feststeht, daß die Partei lediglich als Tatsachenbehauptungen verbrämte Vermutungen äußert.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.09.1997 - 15 0 108/97 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung -auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.

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