9 U 174/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-10, 9 U 174/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-10, 9 U 174/97
9 U 174/97Supreme CourtFeb 10, 1998
Regest
1) Die Angabe in der Schadensanzeige "über 100.000 km" ist keine Angabe ins Blaue hinein, sondern läßt erkennen, daß der Versicherungsnehmer zu einer bestimmten Kilometerangabe nicht in der Lage ist. Sie deckt nach ihrem objektiven Erklärungswert auch einen im Bereich bis zu 130.000 km liegende Fahrleistung. 2) Ungeachtet der Vermutung des § 6 Abs. 3 VVG ist der Versicherer im Falle der Rückforderung der Versicherungsleistung gem. § 812 BGB für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit beweispflichtig. Das gleiche gilt für die entsprechende negative Feststellungsklage.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 174/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-10
Aktenzeichen: 9 U 174/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0210.9U174.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: VVG § 6 Abs. 3; BGB § 812; ZPO § 256; AKB §§ 7 Nr. I u. Nr. V, 12
Leitsätze
-
Die Angabe in der Schadensanzeige "über 100.000 km" ist keine Angabe ins Blaue hinein, sondern läßt erkennen, daß der Versicherungsnehmer zu einer bestimmten Kilometerangabe nicht in der Lage ist. Sie deckt nach ihrem objektiven Erklärungswert auch einen im Bereich bis zu 130.000 km liegende Fahrleistung.
-
Ungeachtet der Vermutung des § 6 Abs. 3 VVG ist der Versicherer im Falle der Rückforderung der Versicherungsleistung gem. § 812 BGB für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit beweispflichtig. Das gleiche gilt für die entsprechende negative Feststellungsklage.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.04.1997 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 15/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.