11 U 66/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-09, 11 U 66/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 66/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-09
Aktenzeichen: 11 U 66/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0109.11U66.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. April 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 645/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Unter Abweisung der Widerklage im übrigen werden der Kläger sowie die Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte zu 1) 11.409,63 DM nebst 4 % Jahreszinsen seit dem 1. Oktober 1996 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) gesamtschuldnerisch zu 81 %, im übrigen der Kläger allein.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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