19 U 143/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-19, 19 U 143/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-19, 19 U 143/97
19 U 143/97Supreme CourtDec 19, 1997
Regest
Überläßt ein Ehegatte die Vermögensverwaltung seinem Ehepartner, so bestimmen sich Ansprüche gegen den verwaltenden Ehegatten nach den Regeln des Auftragsverhältnisses (§§ 1364, 662 BGB).
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 143/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-19
Aktenzeichen: 19 U 143/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1219.19U143.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 662, 1364
Leitsätze
Überläßt ein Ehegatte die Vermögensverwaltung seinem Ehepartner, so bestimmen sich Ansprüche gegen den verwaltenden Ehegatten nach den Regeln des Auftragsverhältnisses (§§ 1364, 662 BGB).
Tenor
Hinweis: Die Entscheidung wurde durch den BGH aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.4.1997 - 21 O 156/95 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Das Versäumnisurteil vom 21.3.1996 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Klägerin zur Rechenschaftsle-gung über die Verwendung der anläßlich des Unfallgeschehens vom 13.8.1985 gezahlten und von ihm verwalteten Gelder sowie zur Heraus-gabe eventueller Überschüsse verpflichtet ist. Hinsichtlich der Feststellungen zur Höhe wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten wird.
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