Oberlandesgericht Köln, 1997-11-21, 6 U 55/97

6 U 55/97Supreme CourtNov 21, 1997

Regest

Das werbliche Angebot eines Fahrradhändlers, beim Kauf eines ,nagelneue(n) P...Jubilé Fahrrade(s)" das ,alte fahrbereite Fahrrad" des Kunden mit einem Betrag von bis zu DM 200,00 in Zahlung zu nehmen, ist jedenfalls dann als sog. übertriebenes Anlocken wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG, wenn die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Gestaltung der Anzeige und der Begründung des Angebots die werbliche Ankündigung dahin verstehen (können), daß auch nicht mehr verkehrssichere alte Fahrzeuge zu einem Betrag von bis zu DM 200,00 entgegen genommen werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 55/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-21

Aktenzeichen: 6 U 55/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1121.6U55.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1

Leitsätze

Das werbliche Angebot eines Fahrradhändlers, beim Kauf eines ,nagelneue(n) P...Jubilé Fahrrade(s)" das ,alte fahrbereite Fahrrad" des Kunden mit einem Betrag von bis zu DM 200,00 in Zahlung zu nehmen, ist jedenfalls dann als sog. übertriebenes Anlocken wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG, wenn die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Gestaltung der Anzeige und der Begründung des Angebots die werbliche Ankündigung dahin verstehen (können), daß auch nicht mehr verkehrssichere alte Fahrzeuge zu einem Betrag von bis zu DM 200,00 entgegen genommen werden.

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 4. Februar 1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 641/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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