5 U 45/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-10-06, 5 U 45/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 45/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-10-06
Aktenzeichen: 5 U 45/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1006.5U45.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.01.1997 - 25 0 333/92 -abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 13.360,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.11.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger und der Beklagte je 1/2.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 11/24 und der Beklagte 13/24.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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