7 U 215/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-07-15, 7 U 215/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-07-15, 7 U 215/96
7 U 215/96Supreme CourtJul 15, 1997
Regest
1. Die Verletzung der Pflicht zum sorgsamen Umgang mit einem ihm anvertrauten Fahrzeug der Beschäftigungsstelle durch einen Zivildienstleistenden löst keinen Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland aus (BGHZ 87, 253 ff.). An diesem Grundsatz ist auch festzuhalten, wenn der Zivildienstleistende groß fahrlässig einen Unfall verursacht und deshalb die normalerweise nach § 15 Abs. 2 AKB eröffnete Rückgriffsmöglichkeit des Versicherers ins Leere geht. 2. Zur Frage grober Fahrlässigkeit bei einem Unfall anläßlich des Transports behinderter Kinder.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 215/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-15
Aktenzeichen: 7 U 215/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0715.7U215.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: GG Art. 34, BGB §§ 823, 839, VVG § 67, ZDG § 6
Leitsätze
-
Die Verletzung der Pflicht zum sorgsamen Umgang mit einem ihm anvertrauten Fahrzeug der Beschäftigungsstelle durch einen Zivildienstleistenden löst keinen Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland aus (BGHZ 87, 253 ff.). An diesem Grundsatz ist auch festzuhalten, wenn der Zivildienstleistende groß fahrlässig einen Unfall verursacht und deshalb die normalerweise nach § 15 Abs. 2 AKB eröffnete Rückgriffsmöglichkeit des Versicherers ins Leere geht.
-
Zur Frage grober Fahrlässigkeit bei einem Unfall anläßlich des Transports behinderter Kinder.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. November 1996 ( 5 O 93/96 ) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.