19 U 219/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-20, 19 U 219/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-06-20, 19 U 219/96
19 U 219/96Supreme CourtJun 20, 1997
Regest
1. Überschuldung eines eingetragenen Vereins im konkursrechtlichen Sinne wird regelmäßig dadurch bestimmt, daß der Zeitwert des Aktivvermögens die Verbindlichkeiten nicht deckt. 2. Die Gläubiger (hier: Fußballlizenzspieler und Trainer), die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des Vorstandes Geschäfte mit dem überschuldeten Verein abgeschlossen haben, können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht abgeschlossen. Sie können den Ersatz des Schadens beanspruchen, der darin besteht, konkursreife Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Vereine vom Geschäftsverkehr fernzuhalten, damit durch deren weiteres Auftreten keine Gläubiger geschädigt werden. Durch die dem Vorstand eines eingetragenen Vereins auferlegte Konkursantragspflicht werden nicht nur die bei Eintritt der Konkursreife bereits vorhandenen, sondern auch die erst später neu hinzutretenden Gläubiger geschützt. Diese hätten mit dem Verein keinen Vertrag mehr geschlossen und damit keinen Schaden erlitten. Zu dem hierdurch entstehenden Schaden zählt auch die Erbringung der vertraglich mit dem Verein vereinbarten Leistung durch den Neugläubiger als Vertragspartner. Etwaige vom Gläubiger bereits erbrachte Leistungen sind ihm zu erstatten; soweit sie nicht mehr zurückgewährt werden können, ist deren Wert zu vergüten (§§ 249, 346 Satz 2 analog BGB).
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 219/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-20
Aktenzeichen: 19 U 219/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0620.19U219.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 42 Abs. 2 Satz 2, GmbHG § 64
Leitsätze
-
Überschuldung eines eingetragenen Vereins im konkursrechtlichen Sinne wird regelmäßig dadurch bestimmt, daß der Zeitwert des Aktivvermögens die Verbindlichkeiten nicht deckt.
-
Die Gläubiger (hier: Fußballlizenzspieler und Trainer), die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des Vorstandes Geschäfte mit dem überschuldeten Verein abgeschlossen haben, können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht abgeschlossen. Sie können den Ersatz des Schadens beanspruchen, der darin besteht, konkursreife Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Vereine vom Geschäftsverkehr fernzuhalten, damit durch deren weiteres Auftreten keine Gläubiger geschädigt werden. Durch die dem Vorstand eines eingetragenen Vereins auferlegte Konkursantragspflicht werden nicht nur die bei Eintritt der Konkursreife bereits vorhandenen, sondern auch die erst später neu hinzutretenden Gläubiger geschützt. Diese hätten mit dem Verein keinen Vertrag mehr geschlossen und damit keinen Schaden erlitten. Zu dem hierdurch entstehenden Schaden zählt auch die Erbringung der vertraglich mit dem Verein vereinbarten Leistung durch den Neugläubiger als Vertragspartner. Etwaige vom Gläubiger bereits erbrachte Leistungen sind ihm zu erstatten; soweit sie nicht mehr zurückgewährt werden können, ist deren Wert zu vergüten (§§ 249, 346 Satz 2 analog BGB).
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.10.1996 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 142/96 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 30.10.1996 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 142/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 37.829,63 DM nebst 4 % Zinsen aus 34.450,00 DM seit dem 26.01.1996 und aus weiteren 3.379,63 DM seit dem 26.04.1996, an den Kläger zu 2) 7.010,45 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.04.1996, an den Kläger zu 3) 8.415,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.08.1996 und an den Kläger zu 4) 3.727,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.10.1996 zu zahlen. Wegen des weitergehen-den Zinsanspruchs werden die Klagen der Klä-ger zu 2) bis 4) abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.