16 U 2/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-16, 16 U 2/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-06-16, 16 U 2/97
16 U 2/97Supreme CourtJun 16, 1997
Regest
In Verfahren vor den Landgerichten kann der Anspruch, daß der Schuldner bei Nichterfüllung des vorrangig verfolgten Herausgabeanspruchs innerhalb bestimmter Frist Schadensersatz leisten muß, nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 259 ZPO verbunden werden. Die Verbindung von Herausgabeklage und bedingter Schadensersatzklage ist daher nur dann zulässig, wenn der Kläger wegen gerechtfertigter Besorgnis der Nichterfüllung auf künftige bedingte Leistung von Schadensersatz klagen darf.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 2/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-16
Aktenzeichen: 16 U 2/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0616.16U2.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 283 BGB, 259
Leitsätze
In Verfahren vor den Landgerichten kann der Anspruch, daß der Schuldner bei Nichterfüllung des vorrangig verfolgten Herausgabeanspruchs innerhalb bestimmter Frist Schadensersatz leisten muß, nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 259 ZPO verbunden werden. Die Verbindung von Herausgabeklage und bedingter Schadensersatzklage ist daher nur dann zulässig, wenn der Kläger wegen gerechtfertigter Besorgnis der Nichterfüllung auf künftige bedingte Leistung von Schadensersatz klagen darf.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19. November 1996 - 3 C 61/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.