16 Wx 40/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 Wx 40/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 Wx 40/97
16 Wx 40/97Supreme CourtMar 5, 1997
Regest
Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 40/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-03-05
Aktenzeichen: 16 Wx 40/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0305.16WX40.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 15
Leitsätze
Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.
Tenor
Die weitere Beschwerde der Pflegemutter vom 17. Februar 1997 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Januar 1997 - 4 T 753/96 - wird zurückgewiesen.
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