16 WX 238/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-22, 16 WX 238/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 238/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-01-22
Aktenzeichen: 16 WX 238/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0122.16WX238.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 4. November 1996 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Oktober 1996 - 29 T 157 und 171/94 - wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgeg-ner zu 1) vom 14. November 1996 wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Oktober 1996 - 29 T 157 und 171/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 25. August 1994 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 11. August 1994 - 202 II 115/94 - wird zurückgewiesen.
Auf den Gegenantrag der Antragsgegner zu 1) vom 19. August 1996 wird der Antragsteller verurteilt, die auf der Dachfläche des Erkers errichtete untere Terrasse nebst den Geländer-, Brücken- und Leiterkonstruktionen zu entfernen und den ursprünglichen Zu-stand der Erkerbedachung als bekieste Dachfläche und den ursprünglichen Zustand der Außenfassade hand-werksgerecht und bautechnisch einwandfrei wieder herzustellen.
Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird wie folgt festgesetzt:
sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers: 5.000,-- DM
sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 1): 5.000,-- DM.
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