Oberlandesgericht Köln, 1997-01-08, 27 U 58/96

27 U 58/96Supreme CourtJan 8, 1997

Full text

Oberlandesgericht Köln — 27 U 58/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-01-08

Aktenzeichen: 27 U 58/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0108.27U58.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 19. April 1996 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 70/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Das Vorbehaltsurteil vom 29. September 1995 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 16.948,00 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 28. Dezember 1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 2/7 und die Beklagte 5/7 zu tragen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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