9 U 21/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, 9 U 21/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, 9 U 21/96
9 U 21/96Supreme CourtSep 17, 1996
Regest
1) Die Vereinbarung eines pauschalen Schadensersatzes von 15 % bei Nichtabnahme des Fahrzeugs bei Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens durch den Käufer ist im Neuwagengeschäft unter AGBG-Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. 2) Gewährt der Händler dem Käufer einen Sondernachlaß von 10 %, mindert sich der pauschalierte Schadensersatzanspruch.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 21/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-17
Aktenzeichen: 9 U 21/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0917.9U21.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 249 ff; AGBG § 11
Leitsätze
-
Die Vereinbarung eines pauschalen Schadensersatzes von 15 % bei Nichtabnahme des Fahrzeugs bei Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens durch den Käufer ist im Neuwagengeschäft unter AGBG-Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.
-
Gewährt der Händler dem Käufer einen Sondernachlaß von 10 %, mindert sich der pauschalierte Schadensersatzanspruch.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.11.1995 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 367/95 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.351,68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.04.1995 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 53,5 % und der Beklagte zu 46,5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.