12 U 65/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-26, 12 U 65/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 65/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-26
Aktenzeichen: 12 U 65/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0826.12U65.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.12.1995 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 475/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.843,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7.9.1995 abzüglich am 15.9.1995 gezahlter 3.759,86 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die durch den Zwischenvergleich vor dem Landgericht entstandenen Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Die übrigen in erster Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 62 % und die Beklagten zu 38 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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