Oberlandesgericht Köln, 1996-08-21, 5 U 243/94

5 U 243/94Supreme CourtAug 21, 1996

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 243/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-08-21

Aktenzeichen: 5 U 243/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U243.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8.2.1994 - 1 O 68/91 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - die Beklagte ferner verurteilt, an den Kläger ab 26. Nov. 1986, eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 400,- DM zu zahlen, zahlbar jeweils im voraus zum 1. des Monats sowie zuzüglich 4 % Zinsen auf den jeweiligen Rückstand ab dem 4.10.1994 (Eingang des Klageerhöhungsschriftsatzes vom selben Tag).

Die weitergehende Schmerzensgeldrenten- sowie Zinsforderung des Klägers wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 11/15 zu tragen, der Kläger zu 4/15.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 140.000,- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse zu erbringen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.