Oberlandesgericht Köln, 1996-07-03, 16 WX 104/96

16 WX 104/96Supreme CourtJul 3, 1996

Regest

Als Verfahrenspfleger sollte in Betreuungsverfahren regelmäßig ein Rechtsanwalt ausgewählt werden, da nur hierdurch sichergestellt ist, daß die zu Gunsten des Betroffenen bestehenden Möglichkeiten des Rechtschutzes in vollem Umfange gewahrt werden. Der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger ist, soweit er Dienste erbringt, die zu seinem Beruf gehören, nach der BRAGO zu entschädigen.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 104/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-07-03

Aktenzeichen: 16 WX 104/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0703.16WX104.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1835 ABS. 3

Leitsätze

Als Verfahrenspfleger sollte in Betreuungsverfahren regelmäßig ein Rechtsanwalt ausgewählt werden, da nur hierdurch sichergestellt ist, daß die zu Gunsten des Betroffenen bestehenden Möglichkeiten des Rechtschutzes in vollem Umfange gewahrt werden. Der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger ist, soweit er Dienste erbringt, die zu seinem Beruf gehören, nach der BRAGO zu entschädigen.

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