15 U 114/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-10, 15 U 114/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 114/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-10
Aktenzeichen: 15 U 114/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0110.15U114.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 28. April 1994 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 308/91 - teilweise abgeändert. Die gegen die Beklagte zu 1) gerichtete Klage wird ebenfalls abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Die Kläger können die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.