15 U 59/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-13, 15 U 59/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 59/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-13
Aktenzeichen: 15 U 59/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1213.15U59.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 19. Januar 1994 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 222/92 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägerinnen bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.OOO DM abzuwenden, nicht nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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