9 U 147/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-09-20, 9 U 147/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-09-20, 9 U 147/94
9 U 147/94Supreme CourtSep 20, 1994
Regest
1. In der Rechtsschutzversicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger bleibt der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden (hier 7-monatigen) Unterbrechung einer abhängigen Beschäftigung bestehen. Entscheidend für die Deckung aus der Rechtsschutzversicherung ist der jeweilige innere und sachliche Bezug des einzelnen Versicherungsfalles. 2. Der Nachweis eines Ausschlußtatbestandes (hier: Zusammenhang mit einer vollständigen Tätigkeit) obliegt dem Versicherer. 3. Eigene Vermögensverwaltung oder eine nach Art und Umfang nur als Nebentätigkeit einzuordnende Tätigkeit erfüllt noch nicht den Ausschlußtatbestand der selbständigen Tätigkeit in § 26 ARB.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 147/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-20
Aktenzeichen: 9 U 147/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0920.9U147.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 10 ARB 75; § 25 ARB 75; § 26 ARB 75
Leitsätze
- In der Rechtsschutzversicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger bleibt der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden (hier 7-monatigen) Unterbrechung einer abhängigen Beschäftigung bestehen. Entscheidend für die Deckung aus der Rechtsschutzversicherung ist der jeweilige innere und sachliche Bezug des einzelnen Versicherungsfalles.
- Der Nachweis eines Ausschlußtatbestandes (hier: Zusammenhang mit einer vollständigen Tätigkeit) obliegt dem Versicherer.
- Eigene Vermögensverwaltung oder eine nach Art und Umfang nur als Nebentätigkeit einzuordnende Tätigkeit erfüllt noch nicht den Ausschlußtatbestand der selbständigen Tätigkeit in § 26 ARB.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.