22 U 11/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-05-24, 22 U 11/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-05-24, 22 U 11/94
22 U 11/94Supreme CourtMay 24, 1994
Regest
Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 11/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-05-24
Aktenzeichen: 22 U 11/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0524.22U11.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB
Leitsätze
Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. November 1993 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln -5 0 328/92- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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