26 UF 211/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-05-11, 26 UF 211/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 26 UF 211/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-05-11
Aktenzeichen: 26 UF 211/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0511.26UF211.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 28. Ok-to-ber 1993 - 312 F 78/93 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf ge-schlossene Vergleich vom 19.10.1990 - 256 F 227/88 - in Ziffer 3. dahinge-hend abgeändert, daß der Kläger mit Wirkung vom 01.01.1994 an die Be-klagte monatlich im voraus Unterhalt in Höhe von 6.496,79 DM zu zahlen hat.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Kostenent-scheidung des angefochtenen Urteils.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Kläger zu 98 %, die Beklagte zu 2 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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