Oberlandesgericht Köln, 1994-05-11, 26 UF 211/93

26 UF 211/93Supreme CourtMay 11, 1994

Full text

Oberlandesgericht Köln — 26 UF 211/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-11

Aktenzeichen: 26 UF 211/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0511.26UF211.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 28. Ok-to-ber 1993 - 312 F 78/93 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf ge-schlossene Vergleich vom 19.10.1990 - 256 F 227/88 - in Ziffer 3. dahinge-hend abgeändert, daß der Kläger mit Wirkung vom 01.01.1994 an die Be-klagte monatlich im voraus Unterhalt in Höhe von 6.496,79 DM zu zahlen hat.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Kostenent-scheidung des angefochtenen Urteils.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Kläger zu 98 %, die Beklagte zu 2 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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