6 U 289/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-05-04, 6 U 289/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 289/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-05-04
Aktenzeichen: 6 U 289/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0504.6U289.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. September 1993 verkündete Urteil der 12. Kammer des Landgerichts Aachen - 12 O 80/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungstenor des landgerichtlichen Urteils wie folgt neu gefaßt wird:
Die Beklagte wird verurteilt, es im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwek- ken zu unterlassen, auf Werbeträgern zu erklären:
"Mehr Leistung auch im Service: - Beratung und Aufmessen (auf Wunsch bei Ihnen) - Verlegen von Bodenbelägen - Ausgleichen unebener Untergründe - Anbringen von Fußleisten und Türprofilen - Abhobeln von Türen - Verrücken der Möbel"
wie nachstehend wiedergegeben
pp.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: 25.000,00 DM
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