Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 22 U 189/93

22 U 189/93Supreme CourtApr 12, 1994

Regest

Keine Erfüllung der Kapitaleinlageschuld bei sofortiger Rückzahlung Durch die Zahlung auf ein Gesellschaftskonto erfüllt der GmbH-Gesellschafter seine Einlageschuld nicht, wenn ihm der gleiche Betrag am selben Tag zurücküberwiesen wird. Die Einlageschuld wird auch nicht dadurch erfüllt, daß der GmbH-Gesellschafter einen der GmbH gewährten Bankkredit persönlich absichert. Die Bezahlung einer gesellschafterbesicherten Darlehensforderung gegen die GmbH kommt als Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Besicherung kapitalersetzender Natur ist.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 189/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-12

Aktenzeichen: 22 U 189/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.22U189.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: § 19 GMBHG; § 30 GMBHG; § 31 GMBHG

Leitsätze

Keine Erfüllung der Kapitaleinlageschuld bei sofortiger Rückzahlung

Durch die Zahlung auf ein Gesellschaftskonto erfüllt der GmbH-Gesellschafter seine Einlageschuld nicht, wenn ihm der gleiche Betrag am selben Tag zurücküberwiesen wird. Die Einlageschuld wird auch nicht dadurch erfüllt, daß der GmbH-Gesellschafter einen der GmbH gewährten Bankkredit persönlich absichert. Die Bezahlung einer gesellschafterbesicherten Darlehensforderung gegen die GmbH kommt als Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Besicherung kapitalersetzender Natur ist.

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