7 U 122/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-03, 7 U 122/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 122/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-03-03
Aktenzeichen: 7 U 122/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0303.7U122.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Das am 28. Oktober 1993 verkündete Versäumnisurteil des Senats bleibt aufrechterhalten.
Dem Kläger werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten haben die Streithelfer zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte eine entsprechende Sicherheitsleistung erbietet. Die Sicherheiten können auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank geleistet werden.
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