1 U 52/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 1 U 52/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 1 U 52/93
1 U 52/93Supreme CourtJan 27, 1994
Regest
Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 52/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-27
Aktenzeichen: 1 U 52/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0127.1U52.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.
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