1 U 56/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-13, 1 U 56/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 56/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-13
Aktenzeichen: 1 U 56/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0113.1U56.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Juni 1993 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 0 2/93 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM abzuwenden, sofern die Beklagte nicht ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die ihnen obliegenden Sicherheiten durch schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.