11 U 140/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-12, 11 U 140/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 140/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-12
Aktenzeichen: 11 U 140/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0112.11U140.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Mai 1993 verkündete Schlußurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 0 64/93 - teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, über die ausgeurteilten Zinsen hinaus als Gesamtschuldner 948,35 DM an die Autovermietung von H. GmbH zu zahlen.
Im übrigen verbleibt es bei der Abweisung der Klage.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 64 %, die Klägerin 36 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 26 % und die Klägerin zu 74 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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