Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93

3 U 61/93Supreme CourtJan 11, 1994

Regest

Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß. 1. Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird. 2. Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 3 U 61/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-11

Aktenzeichen: 3 U 61/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.3U61.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: § 184 BGB; § 389 BGB; § 91 ZPO; § 91 A ZPO

Leitsätze

Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß.

  1. Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird.

  2. Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.