3 U 61/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
3 U 61/93Supreme CourtJan 11, 1994
Regest
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß. 1. Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird. 2. Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 61/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-11
Aktenzeichen: 3 U 61/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.3U61.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 184 BGB; § 389 BGB; § 91 ZPO; § 91 A ZPO
Leitsätze
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß.
-
Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird.
-
Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.